Fort- und Weiterbildung für beruflich Pflegende
Sowohl die Anzahl der zu erreichenden Fortbildungspunkte als auch den zeitlichen Umfang der jeweiligen Fort- und Weiterbildungsmaßnahme weisen wir in den Ausschreibungen sowie in den Teilnahmebescheinigungen bzw. Zertifikaten aus.
Fortbildungspunkte
Kurse, IBF, Workshops
min. 45 Minuten | 1 P| max. 8 P pro Tag
Kongresse, Tagungen, Foren, Symposien
min. 45 Minuten | 1 P| max. 6 P pro Tag
Mehrtagesveranstaltungen
2 Tage (12 h – 19 h) | 10 P
3 Tage (20 h – 27 h) | 12 P
4 Tage (28 h – 39 h) | 14 P
5 Tage (40 h – 47 h) | 16 P
ab 6 Tage (ab 48 h – 200 h) | 18 P
Weiterbildungen
ab 200 h | 20 p | max. 40 p der zu erbringenden Punktzahl
ab 300 h | 30 p | max. 40 p der zu erbringenden Punktzahl
ab 400 h | 40 P | max. 40 p der zu erbringenden Punktzahl
Referenten- oder Dozententätigkeit
min. 45 Minuten | 1 P | 20 P der zu erbringenden Gesamtpunktzahl
Fachartikel, Buchbeitrag
pro Beitrag | 1 P | 20 P der zu erbringenden Gesamtpunktzahl
Mitarbeit Arbeitsgruppe, Qualitätszirkel, Supervision
min 45 Minuten | 20 P der zu erbringenden Gesamtpunktzahl
Pflegerisches Studium
Semester | 10 P | 40 P der zu erbringenden Gesamtpunktzahl
Abonnement einer Fachzeitschrift
pro pers. Jahresabo. | 3 P | 6 P der zu erbringenden Gesamtpunktzahl
Mitgliedschaft in Berufs- oder Interessenverband der Pflege
3 P | 6 P der zu erbringenden Gesamtpunktzahl
E-Learning-Einheiten
45-Minuten-Äquivalent | 1 P pro Einheit
Fortbildungspflicht in den Gesundheitsberufen
Beruflich Pflegende (Altenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Gesundheits- und Krankenpfleger:in)
Die gesetzlichen Anforderungen zur Qualitätssicherung und zum Beleg qualitätssichernder Aktivitäten der Fachberufe im Gesundheitswesen erfordern die Registrierung und Zertifizierung. Im Anschluss an die Registrierung müssen im Zeitraum von zwei Jahren mindestens 40 Punkte im Rahmen der Fort- und Weiterbildung geleistet werden, um die weitere Zertifizierung zu erhalten.
Alle beruflich Pflegenden haben die Möglichkeit, sich bei der unabhängigen Registrierungsstelle zentral erfassen zu lassen. Die bundesweite Trägerschaft für das Projekt Registrierung beruflich Pflegender wurde 2006 vom Deutschen Pflegerat e.V. (DPR) übernommen. Weitere Informationen unter www.regbp.de.
Hebammen und Entbindungspfleger
Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, sich über die für ihre Berufsausbildung geltenden Vorschriften zu unterrichten und in höchstens dreijährigem Abstand an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen (NHebG § 2 Abs.2).
Mediziner:innen
Mediziner:innen haben nach der Fortbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen innerhalb von fünf Jahren eine Mindestpunktzahl von 250 zu erreichen. Weitere Informationen unter www.aekn.de.
Heilmittelerbringer:innen und Therapeut:innen (Physio- und Ergotherapeut:innen, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeut:innen)
Gesetzliche Rahmenempfehlungen (vgl. § 125 Abs. 1 Ziff. 2 SGB V) regeln derzeit eine Fortbildungspflicht für den zugelassenen bzw. fachlichen Leiter bzw. die fachliche Leiterin. 60 Fortbildungspunkte sollen in vier Jahren, möglichst 15 pro Jahr erbracht werden. Weitere Informationen unter www.zvk.org.